0221 / 308 91820

Mo-Fr 7-20 Uhr und Sa 8-16 Uhr
Über uns
Schnelle Hilfe im Schadensfall

Beratungsservice


Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns gerne
um ihre Anliegen.

0221 / 308 91820

Montag - Freitag 7 - 20 Uhr
Samstag 8 - 16 Uhr









Online-Service


Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie unser Online-Formular.





Anschrift


Schreiben Sie uns.

REWE


Berlin-Kölnische-Allee 2-4
50969 Köln

Tierkrankenversicherung

Gothaer Tierkrankenversicherung

Der Gesundheit Ihres Hundes zuliebe

Ihr Hund ist Ihr treuer Begleiter und schenkt Ihnen viel Freude. Doch wie jeder Vierbeiner kann auch Ihr Liebling einmal krank werden. Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung sind Sie und Ihr Hund bei Operationen und Heilbehandlungen auf der sicheren Seite.

  • Erstattung von Operationskosten ohne Eigenanteil
  • Auf Wunsch mit Kostenschutz für Heilbehandlungen
  • Telefonische Hilfe bei Rechtsfragen zum Tier

Ihre Leistungen der Gothaer Tierkrankenversicherung

Operationen Basis Operationen Plus Operationen Premium
Versicherungssumme

Versicherungssumme

Wir erstatten Ihnen die Kosten für versicherte Leistungen eines Versicherungsjahres bis zum genannten Betrag.


Bis 2.500 € Bis 5.000 € unbegrenzt
Erstattung nach GOT-Satz

Erstattung nach dem GOT-Satz

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist der Rahmen für die Vergütung der Tierarzt-Leistungen. Wir übernehmen die Kosten für versicherte Leistungen bis zum genannten Gebührensatz.

1-fach 2-fach 3-fach
Operationen

Operationen

Wir erstatten 100 Prozent der versicherten Kosten für einen veterinärmedizinisch notwendigen chirurgischen Eingriff unter Voll-/Teilnarkose (Operation). Dazu gehören auch Kosten, die mit der Operation in Zusammenhang stehen, zum Beispiel Kosten für die letzte Voruntersuchung oder notwendige Arzneimittel und Verbrauchsmaterialen.

Freie Wahl des Tierarztes
oder der Tierklinik

Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik

Die Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik steht Ihnen frei.

Wartezeit bei Krankheit

Wartezeit bei Krankheit

Versicherte Leistungen können Sie je nach gewählter Produktlinie erst nach einem gewissen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erkrankung Ihres Tieres in Anspruch nehmen. Im Falle eines Unfalls besteht sofortiger Leistungsanspruch.

3 Monate 30 Tage 30 Tage
Schutz im Ausland

Schutz im Ausland

Kostenerstattung für notwendige Behandlungen Ihres Tieres auf Reisen. Dies gilt für Operationen und - sofern zusätzlich vereinbart - für Heilbehandlungen.

12 Monate
europaweit
12 Monate
europaweit
12 Monate
weltweit
Röntgen und Diagnostik im Rahmen der OP
MRT/CT

MRT/CT

Diese Untersuchungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht aufgeführt. Wegen der zunehmenden Bedeutung leisten wir bis zum genannten Betrag pro Jahr.

100 € 200 € 400 €
Stationäre Unterbringung
nach OP und Nachsorge

Stationäre Unterbringung nach OP und Nachsorge

Wir erstatten die Kosten für notwendige stationäre und ambulante Versorgung Ihres Hundes nach einer Operation in einer Tierklinik oder in einer Tierarztpraxis und die Nachbehandlung (zum Beispiel Fäden ziehen und medizinisch notwendige Arzneimittel).

Bis 15 Tage Bis 15 Tage Bis 15 Tage
inkl. Physiotherapie
Ellbogen-/ Hüftdysplasie

Ellbogen-/Hüftdysplasie

Wir erstatten die Kosten für max. zwei Versicherungsfälle.

1.000 €
Kennzeichnung des Tieres durch einen ID-Chip

Kennzeichnung des Tieres durch einen Identifizierungs-Chip

Wir möchten, dass Ihr Hund gechippt und registriert ist (zum Beispiel bei TASSO e.V.). An den Kosten hierfür beteiligen wir uns mit dem ausgewiesenen Betrag.

25 € 25 € 25 €
Zuschuss zur Kastration
50 € 100 €
Jährl. Vorsorgezuschuss - Heilbehandlung vereinbart

Jährlicher Vorsorgezuschuss - Heilbehandlung vereinbart

Bei Einschluss von Heilbehandlungen leisten wir ?einen jährlichen Zuschuss für Vorsorgebehandlungen (z. B. Impfung, Wurmkur, Zahnprophylaxe).

25 € 25 € 100 €
Todesfall-Leistung bei Unfall - Heilbehandlung vereinbart
250 € 250 € 250 €
Organisation der Unterbringung von Hunden im Notfall
Dokumenten- und Datendepot
Telefonische Rechtsberatung - JurLine

Was Sie noch wissen sollten

Wer kann bei der Tierkrankenversicherung versichert werden?

  • Alle Hunde, die privat - auch für die Jagd - gehalten werden
  • Alle privat gehaltenen Hunde ab der 9. Lebenswoche
  • Alle privat gehaltenen Hunde, die bei Vertragsabschluss nicht älter als sieben Jahre sind
  • Alle privat gehaltenen Hunde, die bei Antragstellung gesund sind, das heißt, dass sie in den letzten zwölf Monaten nicht operiert worden sind und auch keine Operation erforderlich oder tierärztlich angeraten ist. Darüber hinaus darf in den letzten 24 Monaten keine tierärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen einer schweren Erkrankung stattgefunden haben.

Hilfe und Serviceleistungen, wenn es darauf ankommt

  • Organisation der Unterbringung in einem Notfall (Beispiel: Ein alleinstehender Hundebesitzer wird ins Krankenhaus eingeliefert und der Hund muss anderweitig untergebracht werden.)
  • Hinterlegung von Dokumenten (Impfpass, Registrierungsnummer, Hundehalter-Haftpflichtversicherungsvertrag, Hundekunde-Nachweis etc.)
  • Telefonischen Rechtsberatung (Beispiel: Streitigkeiten mit dem Nachbarn aufgrund von Hundegebell)

Was kostet eine Tierkrankenversicherung?

Französische Bulldogge

Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung